AKTUELLE GAP - JETZT AN DEN FRUCHTWECHSEL DENKEN.
Seit 2024 ist die Fruchtwechselpflicht nach der neuen GAP-Richtlinie verpflichtend. Als Basis werden die beiden Vorjahre herangezogen. Bei ihrer Aussaat 2025 sollten Sie deshalb auf den Gemengeanbau mit Mais setzen, der von den Landwirtschaftskammern als eigenständiges Fruchtfolgeglied anerkannt ist.
Für die Aussaat 2025 stellen wir Ihnen drei neue Mais-Gemenge vor, die die GAP erfüllen:
- Stangenbohnen-Mais-Gemenge, speziell für gute Standorte geeignet
- Sorghum-Mais-Gemenge, speziell für Trockenstandorte geeignet
- Ackerbohnen-Mais-Gemenge, für alle Standorte geeignet