GAP 2023 – JETZT AN DEN FRUCHTWECHSEL DENKEN.

Ab 2024 kann erstmals die Fruchtwechselpflicht nach der neuen GAP-Richtlinie geprüft werden. Als Basis  werden die Jahre 2022 und 2023 herangezogen. Bei ihrer Aussaat 2024 sollten Sie deshalb auf den Gemengeanbau mit Mais setzen, der von den Landwirtschaftskammern
als eigenständiges Fruchtfolgeglied anerkannt ist.

Für die Aussaat 2024 stellen wir Ihnen drei neue Mais-Gemenge vor, die die GAP 2023 erfüllen:

  •  Stangenbohnen-Mais-Gemenge, speziell für gute Standorte geeignet
  •  Sorghum-Mais-Gemenge, speziell für Trockenstandorte geeignet
  •  Ackerbohnen-Mais-Gemenge, für alle Standorte geeignet

MAIS-GEMENGE