GVO-ERKLÄRUNG

GVO-Erklärung

Noch immer hat der Gesetzgeber keine GVO-Schwellenwerte für Saatgut klassisch gezüchteter Sorten eingeführt. Daher gilt eine Nulltoleranz bezüglich GVOs im Saatgut. Jedes Saatgut vertreibende Unternehmen verfügt daher über eigene Qualitätssicherungsverfahren, um GVOs so weit wie möglich zu vermeiden.

Die euroCORN GmbH gibt folgende Erklärung ab:

Die von uns vertriebenen Sorten der Saison 2023/24 wurden ausschließlich unter Verwendung klassischer Methoden ohne gentechnische Verfahren gezüchtet. Wir bestätigen, dass wir alle Chargen unseres Saatguts auf gentechnisch veränderte Beimengungen untersuchen. Bei diesen stichprobenartigen Saatgutkontrollen haben wir keine GVOs gefunden.

Das von der euroCORN GmbH produzierte und vertriebene zertifizierte Saatgut der Saison 2023/24 erfüllt somit alle gültigen EU-Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut und alle für das Produkt Saatgut geltenden rechtlichen Vorgaben.

Das Saatgut aller euroCORN Sorten wurde konventionell und auf natürlichem Wege erzeugt. Dabei wurden von vornherein Maßnahmen ergriffen, um die technisch und biologisch höchste genetische Reinheit sicherzustellen und das zufällige Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen so weit wie möglich zu vermeiden. Da die Vermehrung des Saatguts jedoch auf offenem Feld mit freiem Pollenflug erfolgt und dieser sich naturgemäß nicht beeinflussen lässt, ist es trotz umfangreicher Kontrollen nahezu unrealisierbar, zufällige vorhandene GVOs komplett auszuschließen und die absolute GVO-Freiheit zu garantieren.